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Wer beim Arzt keinen Termin bekommt, soll Krankenkasse oder KV einschalten
Patienten sollten ihre Krankenkasse oder die Kassenärztliche Vereinigung (KV) informieren, wenn ein Arzt sie abweist, ohne einen zeitnahen Termin anzubieten, rät der Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland/Hamburg Wilfried Jacobs in der "Apotheken Umschau". "Die KVen haben einen Sicherstellungsauftrag", betont Jacobs. "Geht es nicht um einen akuten Behandlungsfall, dann sind 14 Tage Wartezeit oder einige Tage mehr noch akzeptabel. Was darüber hinaus geht, berührt den Sicherstellungsauftrag." Die Patienten hätten auch ein Recht auf Behandlung in der Nähe. "Schlecht ist, dass selbst Wartezeiten von Monaten einfach so hingenommen werden." Jacobs verneint, dass es einen durchgängigen Ärztemangel gibt. Allenfalls gebe es "in einigen Regionen eine leichte Unterversorgung." Nicht zeitnah angebotene Termine seien manchmal Ausdruck schlecht organisierter Praxen.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 8/2008 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
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© Wort & Bild Verlag GmbH & Co KG. / (ots) news aktuell GmbH / Veröffentlicht am 31.07.2008