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Pflanzliche Arzneimittel: Baldiges Aus für Pfefferminze, Eukalyptus und Kamille?

"Es besteht die ernst zu nehmende Gefahr, dass Johanniskraut, Pfefferminze, Eukalyptus, Artischocke, Mariendistel, Süßholz, Brennnessel, Ginkgo, Knoblauch und Kamille als pflanzliche Arzneimittel vor dem baldigen Aus stehen". In seinem Eröffnungsvortrag zu den Süddeutschen Tagen der Naturheilkunde in Fellbach bei Stuttgart machte Karl Reinhard Schübel, Kontaktbeauftragter der Union Deutscher Heilpraktiker bei der Association of Natural Medicine in Europe e.V. (www.anme.info) seine Standeskollegen darauf aufmerksam, dass der "Verdacht auf Interaktionen bei pflanzlichen Arzneimitteln" gezielt recherchiert werde. "Pharmakovigilanz" heißt die politische Losung, nach der diese vertrauten Heilmittel und Substanzen unter dem europäischen Gebot der Harmonisierung der Arzneimittelregistrierung ins Visier des Gesetzgebers geraten.

Unter Pharmakovigilanz versteht man generell die ständige Beobachtung bereits zugelassener Arzneimittel im Hinblick auf unerwünschte Nebeneffekte. In der Zeit von 1998 bis 2007 wurden insgesamt 84 Fälle gemeldet, bei denen Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln chemischen und pflanzlichen Ursprungs festgestellt wurden. Es besteht deshalb aktuell die Forderung, mögliche Interaktionen auf den Beipackzetteln der pflanzlichen Arzneimittel (Phytopharmaka) ausweisen zu müssen.

Der Gesetzgeber will nun klinische Studien vorschreiben, um mögliche Wechselwirkungen mit chemischen Medikamenten aufzudecken. Da die meisten Hersteller für pflanzliche Heilmittel mittelständische Unternehmen sind, können sie im Gegensatz zur Pharmaindustrie solche Studien nicht finanzieren. Präparate von Herstellern, die solche Studien nicht durchführen oder finanzieren können, würden dann gegebenenfalls zu Nahrungsergänzungsmitteln herab gestuft werden oder viele bewährte Phytopharmaka würden vom Markt genommen werden müssen.

Das hätte Konsequenzen für Behandler und Patienten, denn eingangs aufgezählte, hochwertige Phytopharmaka, deren Qualität durch strenge Auflagen gesichert ist, stünden in der Apotheke nicht mehr zur Verfügung. Stattdessen würden bestenfalls, von der Wirkung her nicht vergleichbare Präparate aus Arzneipflanzen im Internet oder in Drogerien angeboten werden, deren Wirksamkeit auf Grund der Wirkstoffdosierung als auch Inhaltsstoffe stark eingeschränkt wäre und vom Gesetzgeber nicht mehr kontrolliert würde.

"Die Forderung nach klinischen Studien ist in mehrfacher Hinsicht absurd", erklärt Karl Reinhard Schübel. "Ein Auftreten dieser 84 Fälle innerhalb von 9 Jahren ist eine sehr geringe Quote. Logischer wäre es, daraus den Schluss zu ziehen, dass eben gerade pflanzliche Mittel gut verträglich und weitgehend frei von Nebenwirkungen sind." Zweitens, so Schübel, gibt es noch ein anderes Phänomen bei Phytopharmaka zu bedenken: Pflanzliche Arzneimittel bestehen eben nicht aus isolierten Monosubstanzen, sondern bieten neben den wirksamkeitsbestimmenden Inhaltstoffen darüber hinaus ein breites Spektrum von Begleitstoffen, die die Aufnahme der Wirkstoffe beeinflussen. So befinden sich zum Beispiel in Präparaten aus Fenchelfrüchten neben den ätherischen Ölen, die die Wirksamkeit bestimmen, noch weitere sekundäre Pflanzenstoffe. Grundsätzlich kann jeder dieser Inhaltsstoffe die Wirkung eines gleichzeitig verabreichten chemischen Medikamentes reduzieren oder steigern. Damit ergibt sich das gleiche Problem wie für Lebensmittel. Grapefruit, Rotwein, Honig oder Tee, können nämlich über Stoffwechselvorgänge ebenfalls die Wirkung chemischer Arzneimittel beeinflussen.

Arzneimittel der Naturheilkunde werden von Patienten vor allem deshalb geschätzt, weil sie besonders gut verträglich sind. Schübel appellierte deshalb an die Gesundheitspolitik, mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand an das Thema heranzugehen: "Niemand käme auf die Idee, Lebensmittel mit Warnhinweisen zu versehen, weil sie die Wirkung chemischer Medikamente beeinflussen könnten. Genauso unverhältnismäßig wären entsprechende Hinweise bei Phytopharmaka. Sinnvoller wäre vielmehr, die Hersteller chemischer Arzneimittel zu verpflichten, ihre Präparate auf mögliche Interaktionen mit den natürlichen, pflanzlichen Stoffen zu überprüfen."


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© Union Deutscher Heilpraktiker e.V. (UDH) / Veröffentlicht am 13.03.2008