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Gesundheitsrisiko durch Tätowierungspigmente

In der westlichen Welt tragen mehr als 100 Mio. Menschen eine Tätowierung. Für farbige Tätowierungen werden zum Teil sehr komplexe Moleküle in die Haut eingebracht. Durch Sonnenlicht oder im Zuge einer Lasertherapie kann es zur Spaltung dieser Pigmente in toxische oder sogar krebserregende Substanzen kommen. Ein neues Verfahren ermöglicht es, die eingebrachten Pigmente quantitativ zu bestimmen.

Wie viele Menschen tragen eine Tätowierung?

In den letzten Jahren sind Schmucktätowierungen und permanent-Make-up (tätowierte Lidstriche, Lidschatten und Lippenkonturen) vor allem unter Jugendlichen enorm populär geworden. Nach einer aktuellen Umfrage aus den USA, veröffentlicht im Juni 2006, sind 24% der Befragten tätowiert, die Zahlen in Europa sind ähnlich. In Deutschland haben laut einer Umfrage des demoskopischen Instituts Allensbach von 2003 etwa 9% der Bevölkerung mindestens eine Tätowierung, bei jungen Menschen (Alter: 16-29) sind es 23%. Dadurch hat die Zahl der tätowierten Menschen in Deutschland eindeutig die 7-Mio.-Grenze überschritten.

Pigmente aus Autolacken besonders beliebt

Viele farbige Pigmente, die zum Tätowieren verwendet werden, wurden ursprüngliche zum Färben oder Lackieren von Konsumgütern produziert (z.B. für Autolacke). Die Tätowierer setzen diese Pigmente gern ein. Weil sie nahezu unlöslich sind und damit für eine brillante, beständige Tätowierung in der Haut sorgen. Bis vor Kurzem waren nur wenige Daten zur chemischen Struktur von Tätowierungsfarbstoffen bekannt. In der Vergangenheit wurden häufig anorganische Pigmente wie Titandioxid (weiß), Cadmiumsulfid (gelb), Chromoxid (grün), Cadmiumselenid (rot) und Eisenoxide (schwarz) verwendet. Neuere Untersuchungen an handelsüblichen farbigen Tätowierungspigmenten haben gezeigt, dass diese im Wesentlichen aus industriellen organischen Pigmenten in Form von Azo- oder polyzyklischen Verbindungen bestehen. Eine erste repräsentative Marktrecherche über schwarze Tätowierungsfarbstoffe hat ergeben, dass diese hauptsächlich aus „carbon black“ (Ruß) und Nebenprodukten der Rußherstellung bestehen.

Mögliche Gesundheitsgefahren durch Tätowierungsfarben

Zunächst scheint es, daß Tätowierungspigmente in der Haut in der Regel gut vertragen werden. Allerdings kommt es dann doch immer wieder zu unerwünschten Reaktionen, die seit Jahren in der Fachliteratur beschrieben werden. Dazu zählen insbesondere allergische oder Fremdkörperreaktionen. Besonders häufig scheinen rote Tätowierungspigmente unerwünschte Reaktionen in der Haut auszulösen. Eine neue Übersicht zu unerwünschten Hautreaktionen ist in einem Bericht der europäischen Kommission zu finden. Inzwischen wird in der medizinischen Fachliteratur auch über das Auftreten von Hauttumoren nach Tätowierungen berichtet, ein ursächlicher Zusammenhang ist jedoch derzeit nicht nachgewiesen.

Einfluss des Sonnenlichts auf Tätowierungen

Von zunehmendem Interesse ist der Einfluss von Sonnenstrahlung auf Tätowiererfarbstoffe. So konnte kürzlich am National Center for Toxicological Research, U.S.Food & Drug Administration, mittels Solarsimulatoren in vitro nachgewiesen werden, dass UV-Licht bestimmte Azo-Pigmente, wie das weit verbreitete gelbe Pigment (Pigment yellow 74;PY 74), spalten und kanzerogene Amine erzeugen.

Die Toxizität und Karzinogenität chemischer Verbindungen und ihrer lichtinduzierten Spaltprodukte hängen unter andrem von deren Konzentration in der Haut ab. Bedenkt man, dass sich viele tätowierte Menschen in der Sonne aufhalten, bzw. sich einer medizinisch indizierten Therapie mit UV-B-Licht unterziehen, ist es wichtig, die Konzentration von Tätowierungspigmenten in der Haut zu bestimmen. Damit könnte man eventuelle Risiken einschätzen. Bisher war völlig unklar, welche Menge an Pigment beim Tätowieren in die Haut eingebracht wird.

Lasertherapie und Tätowierungen

Seit Jahren werden Tätowierungen im Rahmen der medizinischen Lasertherapie mit hochintensiven Lichtimpulsen gütegeschalteter Laser entfernt. Das Risiko der Narbenbildung ist dabei in den meisten Fällen relativ gering. Ziel dieses gewebeschonenden Verfahrens ist es, die in der Dermis liegenden Kristalle aus Tätowierungspigment soweit zu verkleinern, dass sie über das Gefäßsystem abtransportiert werden können. Die dabei entstehenden Spaltprodukte können jedoch toxisch oder krebserregend sein.

Die Verminderung der Pigmentkonzentration in der Haut führt in der Regel zu einer sichtbaren Aufhellung der Tätowierung. Klinische Studien haben gezeigt, dass der Behandlungserfolg neben der Pigmentkonzentration unter anderem auch von der Pigmentfarbe abhängt.

Wie viel Farbstoff wird in die Haut gestochen?

Das Einschätzen von Gesundheitsgefahren durch Tätowierungsfarben und deren lichtinduzierte Spaltprodukt setzt voraus, dass man die Menge an Farbpigmenten kennt, die in die Haut eingebracht werden. Die Menge an Pigment pro tätowierte Fläche war bislang unbekannt. Die Quantifizierung von Pigmenten und deren möglichen Spaltprodukten setzt voraus, dass diese Substanzen aus der Haut wiederextrahiert werden können. Bisher gab es keine Methoden, diese zum Teil schwerlöslichen Verbindungen quantitativ aus Hautgewebe zu extrahieren.

Keine gesetzlichen Kontrollen und Auflagen

Seit Jahrhunderten lassen sich Menschen mit unterschiedlichsten Farbmitteln tätowieren. Die dabei in die Haut eingestochenen Substanzen unterliegen bislang keinerlei gesetzlicher Kontrolle. Deshalb sollte die Zusammensetzung der Farbmittel offengelegt werden. Die verwendeten Substanzen sollten gesundheitlich unbedenklich sein, zumindest nach den Regeln der Kosmetikverordnung. Beides ist trotz der Millionen von Betroffenen bis heute nicht der Fall. Aufgrund einer Initiative des Europaparlaments von 2003 hat das Scientific Committee on Cosmetics and Non Food Products eine Expertengruppe beauftragt, den Stand der Dinge zu evaluieren. Auch sollen mögliche Schritte hinsichtlich einer gesetzlichen Kontrolle von Tätowierungen und der dabei verwendeten Substanzen beraten werden. Leider ist das Inkrafttreten einer europaweiten Regelung noch immer nicht absehbar.

In Deutschland gelten für das Tätowieren und die dabei verwendeten Substanzen neuerdings zumindest die Vorschriften des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuchen, da es sich bei Tätowierungspigmenten weder um Kosmetika noch um Arzneimittel handelt. Interessanterweise ist der Einsatz vieler der verwendeten Tätowierungspigmente auf der Hautoberfläche durch die Kosmetikverordnung verboten (Annex IV der Cosmetics Derivative oft he EU) - werden diese Stoffe aber in die Haut eingestochen, gibt es bislang keine Einschränkung.



© Medicalpress.de / Haut Heft 6/2008 / Veröffentlicht am 03.07.2008