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Keine Gartenarbeit ohne Tetanusimpfung

Eine 86-Jährige, die für ihr Leben gern in ihrem Garten werkelte, starb nach einer eigentlich banalen Verletzung an Wundstarrkrampf. Sie war im Garten gestürzt und hatte sich Schürfwunden an der Lippe und am Unterarm zugezogen. Trotz Drängen des Sohnes, einen Arzt zu konsultieren, verließ sich die alte Dame auf ihre Selbstheilungskräfte - so wie sie es vorher auch immer getan hatte. Wäre sie ausreichend gegen Tetanus geimpft gewesen, hätte dieses Verhalten auch keine Konsequenzen gehabt, denn die Wunde heilte ansonsten komplikationslos ab.

So aber traten bei der bislang körperlich und geistig gesunden Frau plötzlich Sprech- und Schluckstörungen auf, das Öffnen des Mundes war schwierig. Essen und Trinken war nur noch sehr eingeschränkt möglich. Da nach der Klinikeinweisung die Diagnose "Wundstarrkrampf" eindeutig war, wurde sofort die Therapie mit Tetanus-Antitoxin und Antibiotika begonnen und die Patientin intensivmedizinisch überwacht. Die Muskelkrämpfe nahmen dennoch zu, die Atmung war erschwert, und so musste die Patientin intubiert und beatmet werden. Dann stellten sich massive Herz-Kreislauf-Probleme ein. Unter der extremen Belastung durch die Infektion erlitt die Frau am nächsten Tag zusätzlich einen Herzinfarkt und starb bald darauf an Atmungs- und Kreislaufversagen.

Gerade ältere Menschen vernachlässigen die notwendigen Auffrischimpfungen gegen Tetanus. Wäre die Frau dem Rat ihres Sohnes gefolgt, sofort einen Arzt zu konsultieren, hätte sie dieser durch eine sofortige Gabe von Tetanusimmunglobulin und aktiver Impfung vor Erkrankung und Tod retten können. Vergeht aber nach der Infektion zu viel Zeit, in der sich die Bakterien vermehren und ihre Giftstoffe sich im Körper ausbreiten können, kommt die Behandlung - wie im geschilderten Fall - zu spät. Auch heute noch stirbt etwa ein Drittel der Tetanuspatienten - trotz Behandlung.

Die erste Tetanusimpfung erhalten Säuglinge mit zwei Monaten, die Grundimmunisierung ist im zweiten Lebensjahr abgeschlossen. Die erste Auffrischung bekommen Kinder vor Beginn der Schule, also mit fünf bis sechs Jahren (Kombinationsimpfung gegen Wundstarrkrampf, Diphtherie und Keuchhusten), die nächste folgt im Alter zwischen 9 und 15 Jahren (Kombinationsimpfung gegen Wundstarrkrampf, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung). Erwachsene sollten alle zehn Jahre eine Impfdosis erhalten, in der Regel mit einem Tetanus-Diphtherie-Impfstoff, gegebenenfalls auch mit zusätzlicher Keuchhustenimpfung. Diese Zehn-Jahres Regel gilt bis ins hohe Alter!


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© logisches Bulletin Nr. 24/2008 / Deutsches Grüne Kreuz e. V. (DGK) / Veröffentlicht am 07.08.2008