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Diskretionszonen ermöglichen vertrauliche Gespräche in der Apotheke

Wer in der Apotheke ein vertrauliches Problem ansprechen möchte, sollte sich nicht scheuen, das auch zu sagen. Immer mehr Apotheker richten spezielle Diskretionszonen ein, die dafür sorgen, dass andere Kunden nicht lauschen können. Das Geheimnis bleibt gewahrt, denn als Heilberufler sind Apotheker an die Schweigepflicht gebunden, berichtet  die "Apotheken Umschau".

Wissen über "zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis" dürfen sie Dritten gegenüber nicht unbefugt weitergeben. Wer dagegen handelt, kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder zu einer Geldbuße bestraft werden. Von dieser Verschwiegenheitspflicht gibt es nur wenige Ausnahmen. So müsste ein Apotheker etwa melden, wenn er von der unbehandelten Cholera-Infektion eines Patienten erfährt. Doch das ist nicht der Alltag in den deutschen Apotheken. Viele Medikamenten- oder Hilfsmittelverordnungen betreffen ja aus sich heraus schon einen sehr persönlichen Lebensbereich. Diesen bereits vorbeugend zu schützen, dienen die Diskretionszonen.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 3/2008 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.


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© Wort & Bild Verlag GmbH & Co KG / (ots) news aktuell GmbH / Veröffentlicht am 22.03.2008